„Testpflicht“? Spahns großer Bluff: Keine Angst vor 25.000 Euro!

Diesen Propaganda-Murks der Bild-Zeitung muss man erst einmal entschlüsseln.

Also: Angeblich gibt es eine Testpflicht bei der Rückkehr aus „Risikogebieten“, die mit 25.000 Euro Bußgeld durchgesetzt werden soll: „Für Corona-Test-Verweigerer wird es teuer: „’Das Ganze ist bußgeldbewährt (sic!) , wie es alle Regeln im Infektionsschutzgesetz sind‘, macht Spahn deutlich. Wer sich der Test-Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig entzieht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro rechnen.“

Man beachte die Formulierung „bis zu 25.000 Euro“. Eine solche Formulierung ist natürlich wohlfeil. Man hätte auch ins Gesetz, die Verordnung, oder wie der Lappen heißt, auf den Spahn seinen Irrsinn schmiert, schreiben können: Bis zu 100.000 Euro. Wenn jemand am Ende nur 100 Euro zahlen muss, ist das schließlich auch nicht falsch.

Denn: „Spahn beschwichtigt: ‚Das heißt aber jetzt nicht, dass gleich jeder die Rechnung über 25 000 Euro bekommt. Das ist eine Entscheidung der Behörde vor nach (sic!) Verhältnismäßigkeit‘.“ 25.000 Euro sind also höchstens der kranken Phantasie von Spahn entsprungen. Eine solche Lappalie kann höchstens zwei- bis dreistellige Summen kosten, ich schätze, max. 150 Euro. Und auch das ist nicht zu befürchten (siehe unten).

Denn weiter:
Spahn rechnet damit, „dass die allermeisten diesen Test durchführen lassen werden, da mit der Negativ-Testung die Quarantäne verkürzt werden kann“.

Ach so: Um Quarantäne geht es also! Umgekehrt würde das ja heißen, dass ich man sich ohne Test in 14-tägige Quarantäne begeben müsste. Und wenn das möglich ist, dann heißt das aber auch, dass man gar nicht testen lassen muss, sondern wählen kann zwischen Test und Quarantäne.

Und wirklich: „Wer aus einem Risiko-Gebiet einreist, bei der Einreise aber nicht getestet wird und auch kein negatives Testergebnis vorlegen kann, muss sich weiterhin für zwei Wochen in Quarantäne begeben.“ Demnach handelt es sich dabei also um Alternativen bzw. Nötigung, wie es Spahns gute Art ist: Wenn du dich nicht testen lässt, musst du in Quarantäne.

Wie auf meinem Telegram-Kanal schon gesagt, ist niemand verpflichtet, seine DNA abzugeben, die natürlich in dem Test-Abstrich enthalten wäre. Dafür bräuchte es einen richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug, was man in diesem Fall ausschließen kann. Zweitens verstößt dies gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die DNA ist eine der intimsten und privatesten Informationen über uns: „Mithilfe des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung soll jeder selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich preisgeben möchte und wer sie verwenden darf“, so die Bundeszentrale für Politische Bildung: „Davon erfasst sind grundsätzlich alle persönlichen Daten…“ Na, bitte: Also zuallererst die DNA.

Mit anderen Worten geht es hier um einen großen Bluff und um Nötigung, Erpressung und Einschüchterung durch die Bundesregierung. Man könnte auch sagen: Staatsterrorismus. Kein Mensch muss sich testen lassen.