Rundfunkabgabe: Feudalsystem der Fernseh-Fürsten

Frankfurter Rundschau, Financial Times Deutschland – der sich verändernde Medienmarkt fordert seine Opfer. Vor allem Privatsender und das Internet ziehen Publikum und Werbekunden ab. Nur die größten TV-Konzerne der Republik pfeifen auf den Markt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bedienen sich aus einer Zwangsabgabe und leben wie die Made im Speck. Das ist ungefähr so, als hätte die Drogeriekette Schlecker kurz vor ihrer Insolvenz noch eine Schlecker-Steuer eingeführt. Mit Demokratie und Markt hat das rein gar nichts zu tun, dafür sehr viel mit einem Feudalsystem.

ZDF Wahrheitsministerium/Von Tobi Toaster

Frage an Radio Eriwan: Kann man tatsächlich riesenhafte Fernsehkonzerne auf Dauer gegen den Markt am Leben erhalten? Antwort: Ja, aber nur als Staatsfernsehen in einer Diktatur. Zur Sache: Während sich die öffentlich-rechtlichen Sender auf dem absteigenden Ast befinden, haben sie sich noch schnell den Zugang zu den Fleischtöpfen gesichert und sich (über die Ministerpräsidenten der Länder) ab 1. Januar 2013 ein fürstliches Altersgeld genehmigt. Und zwar durch die Umwandlung der Rundfunkgebühr in eine Zwangsabgabe pro Wohnung und Unternehmen. Die Maßnahme, die eigentlich ihr bequemes Überleben auf dem sich wandelnden Medienmarkt sichern sollte, könnte jedoch nach hinten losgehen, wurde doch dadurch erst der Finger in die Wunde gelegt: Was sollen zwangsweise finanzierte Staatssender in einem sich öffnenden und immer vielfältiger werdenden Medienmarkt? Woher nehmen die staatlichen TV-Konzerne die Berechtigung, angesichts ihrer schwindenden Bedeutung nun auch noch eine regelrechte Propaganda-Steuer zu erheben? Denn genau darum geht es ja: Um die bizarre Idee, für ein Produkt, das man auch woanders bekommen kann, eine Steuer zu erheben. Erstens widerspricht das jedem marktwirtschaftlichen und freiheitlichen Denken. Und zweitens werden damit finanzielle Ressourcen gebunden, die mancher vielleicht lieber bei anderen Medien ausgeben würde. Wodurch in jedem Fall die Informationsfreiheit beschränkt wird. Und dabei geht es keineswegs um die Abschaffung der öffentlich-rechtlichen Sender. Vielmehr sollen sie sich endlich »anständig« finanzieren, wie jeder andere auf dem Medienmarkt auch: Nämlich, indem sie mit ihren Produkten um das Geld des Publikums konkurrieren.

 

Steuer für die Info-Autobahn

So unbedeutend der Schritt von der Gebühr zur »Abgabe« erscheint, so groß ist er in Wirklichkeit. Während eine Gebühr für die Inanspruchnahme einer konkreten Gegenleistung erhoben wird, ist eine Steuer oder Abgabe nicht mit der Inanspruchnahme einer konkreten Gegenleistung verbunden. Nehmen wir beispielsweise an, der Staat stellt mithilfe der Kfz-Steuer (indirekt) Autobahnen zur Verfügung (Gegenleistung), ohne den Einzelnen allerdings zu fragen, ob er diese überhaupt in Anspruch nimmt – typisches Merkmal einer Steuer. Demnach war sogar bereits die alte Rundfunkgebühr eine Steuer. Denn genau wie ein Auto musste man die Empfangsgeräte anmelden und wurde anschließend unabhängig von der konkreten Nutzung der TV-Programme zur Kasse gebeten. Die neue Rundfunkabgabe geht aber noch einen Schritt weiter. Wurde die Gebühr bisher nur fällig, wenn nachweislich Empfangsgeräte vorhanden waren, wird sie nun plötzlich pauschal für jede Wohnung und jedes Unternehmen erhoben – völlig unabhängig davon, ob und welche Empfangsgeräte vorhanden sind und natürlich, in welchem Umfang die Angebote im Einzelfall überhaupt genutzt werden.

Nicht doch, argumentieren Medienwissenschaftler wie der Medienrechtler Volker Boehme-Neßler: »Eine Steuer im juristischen Sinne, im rechtlichen Sinne, liegt dann vor,  wenn man Abgaben an den Staat leistet, ohne eine Gegenleistung dafür zu bekommen. Darum geht’s hier aber nicht: Wir Bürger bekommen eine Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag, nämlich ein funktionierendes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, an dem wir teilnehmen können, an dem wir aber nicht teilnehmen müssen.« Seltsam. Der Mann merkt gar nicht, dass er das Wesen einer Steuer beschreibt. Denn genau das ist ja der Charakter einer Steuer – siehe Kfz-Steuer: Auch hier stellt (in der Regel) der Staat ein funktionierendes öffentliches Autobahnsystem zur Verfügung, das wir nutzen können, aber nicht müssen. Deutlicher könnte man den Steuercharakter der neuen Rundfunkabgabe eigentlich gar nicht begründen. Denn natürlich ist eine Steuer keineswegs unabhängig von einer Gegenleistung, sondern nur unabhängig von deren Inanspruchnahme. Natürlich bietet der Staat Gegenleistungen für die vereinnahmten Steuern, indem er die Gesellschaft organisiert, verwaltet, verteidigt und anderes mehr. Dabei stellt er diese Gegenleistungen bereit, ohne dass wir jede einzelne nutzen müssen. Nicht zufällig wurde die neue Zwangsabgabe ja auch von einem Steuerrechtler entworfen, nämlich von Paul Kirchhof, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Uni Heidelberg. 2005 sollte er gar Finanzminister werden.

 

Rückzugsgefecht eines sterbenden Mediums

Während die Nutzung einer Autobahn bei einem Fahrzeugbesitzer aus gutem Grund anzunehmen ist, ist das beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer weniger der Fall. Denn inzwischen gibt es ein derart dichtes Netz von »medialen Privatstraßen«, dass die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rapide abnehmen wird und bereits abgenommen hat. Genau deshalb ist die neue Rundfunkabgabe als Rückzugsgefecht einer sterbenden Medienorganisationsform zu sehen: Insbesondere das Durchschnittsalter der ARD– und ZDF-Zuschauer steigt seit Jahren dramatisch an – was nichts anderes bedeutet, als dass deren Publikum über kurz oder lang ausstirbt. »Sorge macht insbesondere, mit welchem Tempo das Durchschnittsalter bei den Öffentlich-rechtlichen ansteigt«, schrieb der Fernsehfunktionär Volker Giersch bereits im ARD-Jahrbuch 2008. »In den vergangenen 15 Jahren nahm es bei der ARD um elf Jahre, beim ZDF um acht Jahre zu. Das ARD– und ZDF-Fernsehpublikum altert damit mehr als dreimal so stark wie das Fernsehpublikum insgesamt. Wenn dieser Trend weiter Bestand hat, werden die Zuschauer der Öffentlich-rechtlichen in zehn Jahren im Durchschnitt gut 66 Jahre alt sein.« Weitere zehn oder 20 Jahre später werden sie tot sein.

Groß und mächtig erscheinen ARD und ZDF nämlich nur, wenn man das Gesamtpublikum (alle ab drei Jahre) betrachtet. Aus demografischen Gründen dürfte es mit dieser Größe jedoch bald vorbei sein. Schlüsselt man die Marktanteile nach Altersgruppen auf, wird klar, vor welchem existenziellen Problem die großen öffentlich-rechtlichen Sender in Wirklichkeit stehen. Besonders ausgeprägt sei der »Akzeptanzschwund« bei den Unter-30-Jährigen, so Giersch: »Das Erste erreicht in dieser Altersgruppe (14 bis 29 Jahre) nur noch einen Marktanteil von fünf Prozent (2007). Das ZDF liegt mit 4,1 Prozent noch darunter. Denselben Wert erzielen die Dritten zusammen. Zum Vergleich: Marktführer ProSieben kam auf 17,4 Prozent, RTL auf 16,8 Prozent.« Inzwischen sind diese Marktanteile noch weiter geschrumpft. 2011 kam Das Erste bei den 14- bis 29-Jährigen nur noch auf 4,3 Prozent, das ZDF auf 3,5 Prozent.

Feudalsystem der Fernseh-Fürsten

Während ihnen die Zuschauerbasis schwindet, begründen die Fernseh-Fürsten im umgangssprachlichen Sinne also ein neues Feudalsystem und betrachten den Fernsehmarkt als riesigen Selbstbedienungsladen. Wie soll man den Jüngeren oder Jugendlichen, die sich eher bei Privatsendern oder im Internet umsehen, die Zwangsabgabe auf die Dauer erklären? Wobei auch deren Vorliebe für Privatsender kein dauerhaftes Votum sein dürfte. Denn es sieht so aus, als würde das Publikum nach Art einer La-Ola-Welle nur über die Privatsender an das Internet abfließen. Nachdem sich die ARD– und ZDF-Zuschauer quasi »hingesetzt« haben, stehen jetzt zwar die Zuschauer der Privatsender auf. Doch alsbald dürften auch sie sich hinsetzen und die YouTube– und On-Demand-Generation aufstehen, die »Fernsehen« bzw. Videos nach Art eines Buches oder eines Musikstückes genießt – nämlich inhaltlich und zeitlich individuell. Die aufgeblähten Apparate der öffentlich-rechtlichen Sender braucht spätestens dann kein Mensch mehr. Bereits jetzt kann man Internetvideos bequem und groß auf dem Fernseher anschauen, etwa mit Apple TV oder einem Android-Stick, den man in den HDMI-Anschluss des TV-Geräts stecken kann. Schon verwandelt sich der Fernseher in einen Android-Computer, mit dem man alles machen kann, was man mit einem Smartphone auch tun kann – unter anderem Videos gucken und im Internet surfen.

 

Der Rubikon zum Staatsfernsehen wurde überschritten

Oder will man diese neue Steuer und dieses Rundfunksystem gar nicht erklären, sondern verordnen? Dann aber leben wir in einem anderen Staat. Tatsächlich wurde mit der neuen Rundfunkabgabe (oder dem »Solidarbeitrag«, wie der Intendant des NDR beschönigte) der Rubikon zwischen einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und einem Staatsfernsehen à la DDR überschritten: »Das Verfahren kennt man aus der DDR, die ›Solidarbeiträge‹ zu erheben pflegte, wie es ihr passte«, meint die frühere DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld. »Damals wie heute hatte man keine Möglichkeit, auf die Verwendung des ›Solidarbeitrags‹ Einfluss zu nehmen. In einer Diktatur ist das evident, in einer Demokratie sollte das anders sein.« Dem ist nichts hinzuzufügen.

Copyright © 2013 Das Copyright für die Artikel von Gerhard Wisnewski liegt beim Autor.