Konferenz: Folterverbot und der ‚Kampf gegen Terror‘

Terrorismus Das Folterverbot und der “Kampf gegen  Terror” – Rechtlos im Rechtsstaat? Nach dem aktuellen Jahresbericht von amnesty international wird in über hundert Staaten der Erde gefoltert. Auf der Liste der Länder, in denen Gefangenen Elektroschocks und andere Grausamkeiten zugefügt werden, finden sich vor allem diktatorische und undemokratische Regimes, Staaten, bei denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, wie Weißrussland, Russland, der Iran und Indonesien, aber auch Staaten, in denen Wahlen stattfinden. Schlimm genug. Doch seit dem 11. September 2001 wird auch von Staaten, die grundsätzlich demokratische Prinzipien befolgen, gefoltert – im Namen der Demokratie, des Schutzes vor terroristischen Angriffen und der Rettung von Menschenleben. In den USA versucht man, den Begriff der Folter umzudefinieren. Psychologische Folter, z.B. die Anwendung von Stresstechniken und Schlaf- und Nahrungsentzug, wird hoffähig. Man erklärt internationales Recht für unanwendbar, spricht bestimmten Gefangenen und Gefangenengruppen jeglichen Schutzstatus ab und schafft somit Doppelstandards.

Abu Ghraib, Guantanamo und die Praxis der “Renditions” stehen für diese besorgniserregende Entwicklung. In Deutschland bemühen sich Regierung und Politiker, die Absolutheit des Folterverbotes zu betonen. Allerdings: Deutsche Ausländerbehörden schieben in Folterstaaten ab, deutsche Gerichte liefern an Folterstaaten aus. Deutsche Geheimdienste vernehmen deutsche Staatsbürger, die in Foltergefängnissen sitzen und deutsche Polizisten diskutieren auf internen Tagungen über Ausnahmen vom Folterverbot im Rahmen des Polizeirechts. Innenminister Schäuble wartet mit dem gefährlichen Vorschlag auf, unter Umständen die unter Folter gewonnenen Erkenntnisse verwerten zu wollen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung
ist kostenfrei.

Um Anmeldung zur Konferenz wird gebeten:

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