Zwangsabgabe: Der Filz der Bayern-Richter

Wird das Urteil über die Rundfunkabgabe des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes die Kritiker und Verweigerer nun endlich zum Schweigen bringen? Wohl kaum. Denn es ist gerade ein eindrucksvoller Beweis für das totalitäre System aus Parteienwirtschaft und Propaganda, das sich hier gebildet hat.

Oberlandesgericht München und Bayerischer Verfassungsgerichtshof /Von Christian Wolf

Uiuiui – da haben die Großkopferten den Kleinbürgern aber mal wieder sauber eingeschenkt: Die Rundfunkabgabe ist ganz und gar rechtmäßig, hat nun eine feste Burg der Obrigkeit erkannt, nämlich der Bayerische Verfassungsgerichtshof. »Jo, freili! «, darf man da ausrufen. In Wirklichkeit läuft hier ein Schmierentheater ab: Die Parteien genehmigen sich ihren eigenen Parteienfunk und entscheiden sogar noch über Klagen gegen dieses menschenrechtswidrige System. Genau wie die Rundfunkräte setzt sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof aus Protegés der Parteien zusammen.

Willkommen im Land der manipulierten Urteile

Doch der Reihe nach: Wuchtig und bräsig steht er im Zentrum Münchens, der Bayerische Verfassungsgerichtshof – ein Erweiterungsbau des Justizpalastes aus dem Jahr 1908: Festungsartige Architektur, Trutzburg der Obrigkeit und Symbol für die Brutalität und Selbstherrlichkeit der bayerischen Justiz. Willkommen im Land der eingeschüchterten Zeugen, der manipulierten Ermittlungen, der erpressten Geständnisse und der Fehlurteile – willkommen in Texas, Bayern. Die Fälle Mollath, NSU und Ulvi K./Peggy lassen grüßen.

Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist keine Ausnahme im Koordinatensystem von Kungelei und Freunderl-Wirtschaft: Am 15. Mai 2014 hat er (nach dem Verfassungsgerichtshof Koblenz) für Recht erkannt: Die Klagen eines Bürgers und eines Unternehmens gegen die Rundfunk-Zwangsabgabe sind abzuweisen; die Zwangsabgabe für die Rundfunkpropaganda ist rechtmäßig. Und die Medien, besonders die öffentlich-rechtlichen, winkten das Urteil natürlich kritiklos durch. Schließlich haben die Verfassungsgerichtshöfe ihre Fleischtöpfe abgesegnet und ihnen auch künftig ein fürstliches Buffet genehmigt. Zwar ist damit noch nicht das letzte Wort gesprochen – aber immerhin: Alles hat eben seine Ordnung im »Frei-Staat «. Und wer das für einen Widerspruch hält, sollte nur mal bei Orwell nachlesen: »Freiheit ist Sklaverei. «

Demokratisches Schmierentheater

In Wirklichkeit hat überhaupt nichts seine Ordnung. In Wahrheit ist das Urteil ein demokratisches Schmierentheater erster Güte. Denn entschieden haben dieselben, die die Zwangsgebühr überhaupt erst beschlossen haben und gleichzeitig auch die Rundfunkräte der öffentlich-rechtswidrigen Anstalten besetzen – nämlich die Parteien. Die Parteien haben in Gestalt des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes einmal mehr ihre eigene Rundfunkabgabe abgenickt. Wenn es nicht so auf den Magen schlagen würde, wäre dieses Hase-und-Igel-Spiel fast schon lustig: Jedes Mal, wenn sich der Bürger gegen die Zwangsabgabe wehrt, schreien die Parteien: Wir sind schon da! Klar, denn schließlich befindet sich der Staat fest in ihrer Hand – ganz ähnlich wie in der DDR. Wo man auch hinkommt, trifft man auf die Vertreter beziehungsweise die Protegés von CDUCSUSPDFDPGRÜNE.

Befangener geht’s gar nicht

Die 38 Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes haben denselben Segen wie die Rundfunkräte, nämlich den Segen der Parteien. Fast jedes Mal, wenn Bürger gegen irgendeinen Parteienirrsinn klagen, beschließt der Bayerische Verfassungsgerichtshof selbstherrlich wie der Oberste Sowjet: Njet. Die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes sind befangen – befangener geht’s gar nicht. Sie werden mit einfacher Mehrheit für acht Jahre durch den Bayerischen Landtag bestimmt, also von der CSU, die für ihre unumschränkte Herrschaft im Freistaat unbedingt den Bayerischen Rundfunk braucht.

Die Richter können wiedergewählt werden – müssen aber nicht, Sie verstehen? Ohne die Staatspropaganda des BR wäre die CSU schon längst zur Splitterpartei mutiert – aber auch die Pseudo-Opposition von SPD, Freien Demokraten und Grünen. Aber der Bayerische Rundfunk redet dem Bayernvolk eben jeden Tag aufs Neue ein, dass der Parteienstaat schon das Richtige ist und alles seine Ordnung hat. Mit anderen Worten sind die öffentlich-rechtlichen Sender mindestens so »systemrelevant « wie die öffentlich-rechtlichen Landesbanken – und mindestens so verfilzt und unfähig – und müssen deshalb um jeden Preis gerettet werden. Beide haben nicht nur eine ähnliche staatsnahe Organisationsform, sondern auch denselben Hunger nach dem Geld der Bürger.

Es gibt nämlich nicht nur kriminelle Geld- sondern auch kriminelle Informationsjongleure, wie zum Beispiel unsere Mainstreammedien. Und siehe da: Auch diese sind eindeutig systemrelevant! Ohne sie ließe sich das selbstgerechte Merkel-und-Obama-sind-die-größten-Theater nämlich gar nicht aufrecht erhalten. Und ohne sie ließe sich auch der nächste Krieg nicht führen, wie man an der alltäglichen Kriegspropaganda erkennen kann.

Der Freistaat als Freibeute

Doch zurück zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Präsident ist Karl Huber, gleichzeitig Präsident des Oberlandesgerichts München, an dem auch der unsägliche NSU-Phantom-Prozess geführt wird. Ernannt wurde OLG-Präsident Huber 2005 von der skandalbeladenen Justizministerin Beate Merk. 2007 erhielt er den Bayerischen Verdienstorden. Huber kommt selbst aus dem bayerischen Staatsministerium der Justiz und war im Laufe seiner Karriere sowohl Richter als auch Staatsanwalt.

Sein Stellvertreter Stephan Kersten ist gleichzeitig Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes und hat sich seine ersten Sporen ebenfalls in bayerischen Ministerien verdient, darunter das Umwelt- und das Innenministerium. Und siehe da: Darüber hinaus ist Kersten auch Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. Denn ob die Welt ein Dorf ist oder auch nicht, mag sein oder auch nicht – Bayern ist ganz sicher eines. Jedenfalls das Bayern der »Großkopferten «. Denn das haben die längst unter sich aufgeteilt und den Freistaat zur Freibeute erklärt.

Vorsitzender des Verwaltungsrates des BR ist übrigens der jeweils amtierende Präsident des Bayerischen Landtages, in diesem Fall die sympathische Barbara Stamm (CSU). Und dann wird noch behauptet, in Deutschland gebe es keinen Staatsrundfunk. Die übrigen beruflichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes rekrutieren sich aus den Untergebenen der beiden Gerichtshofs-Präsidenten Huber und Kersten, also aus Richtern der Oberlandesgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes. Außerdem aus Richtern der (Königlichen-Bayerischen) Amtsgerichte.

Entscheidung sittenwidrig

Unter den »Laienrichtern « (also den »nichtberufsrichterlichen Richtern «) des Verfassungsgerichtshofes sammeln sich gerne ehemalige Gerichtspräsidenten und Staatsminister a.D., wie beispielsweise Manfred Weiß oder Hermann Leeb (beide CSU), also ehemalige Vertreter desjenigen bayerischen Staates, der die Rundfunkstaatsverträge unterzeichnet hat. Denn bekanntlich fußen die öffentlich-rechtlichen Sender ja auf Abmachungen der Landesregierungen.

Den Bayerischen Verfassungsgerichtshof in Sachen Rundfunkabgabe anzurufen, ist also dasselbe wie den Metzger zu fragen, ob die Wurst frisch ist. Einen solchen Klüngel kann man mit Fug und Recht schon sittenwidrig nennen. Das Urteil, das die Kritiker gegen den Rundfunkbeitrag zum Schweigen bringen soll, liefert ihnen in Wirklichkeit jede Menge neues Futter. Denn es ist ein Beweis für das totalitäre System aus Parteienwirtschaft und Propaganda, das sich hier gebildet hat.

Geldsegen für die Propagandasender

»Dem Handelsblatt zufolge sind die Sieger die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten, die aufgrund der Urteile nun über gigantische Finanzmittel verfügen «, schrieben die Deutschen Wirtschafts Nachrichten. »Sie brauchen über diese Gelder den Kunden, also den Beitragszahlern, kaum Rechenschaft ablegen. Deutschland leistet sich damit ein gigantisches Netzwerk von zwangsfinanzierten Sendern, die ihre Mittel praktisch nach Belieben einsetzen können. «

Nicht doch: In Wirklichkeit sei das »ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit «, freute sich der Justitiar des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse. Rechtssicherheit, die es in Wahrheit nicht geben kann. Denn das Amigo-Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes hin oder her – die Rundfunkabgabe ist und bleibt rechts- und verfassungswidrig.

Copyright © 2014 Das Copyright für die Artikel von Gerhard Wisnewski liegt beim Autor.