»Der Fall kann Presserechtsgeschichte schreiben«, schrieb die Legal Tribune Online über Gerhard Wisnewskis Durchsetzung seines Auskunftsverlangens im Fall Heisig. Am 11. November 2010 verpflichtete das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Staatsanwaltschaft Berlin, über die Todesumstände der Ende Juni 2010 verstorbenen Jugendrichterin Kirsten Heisig eine ganze Reihe von Fragen zu beantworten. Hier nun die Antworten im Wortlaut.
Viele Leser haben mich in den vergangenen Monaten gebeten, an dem »Fall Heisig« dranzubleiben und nicht locker zu lassen. Nun, vom ersten Anruf bei der Polizei Berlin Anfang Juli 2010 und den ersten Gesprächen mit Profi-Abwimmlern wie dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft dauerte
es glatt viereinhalb Monate, den Auskunftsanspruch durchzusetzen. Viereinhalb Monate voller Ausflüchte, Vertröstungen, Fristen und immer neuer Fristen und schließlich zweier Gerichtsverfahren, von denen das letzte schließlich zu meinen Gunsten ausging. Selbst danach war noch eine Drohung mit Zwangsgeld nötig, um dem Generalstaatsanwalt von Berlin in die Strümpfe zu helfen.
Was heißt »zu meinen Gunsten«? Richtiger wäre natürlich: Das Verfahren ging zu Gunsten der Leser und der Öffentlichkeit aus, die mich letztlich dafür bezahlt, dass ich Informationen beschaffe und aufbereite.
Ein bisschen viel Aufwand für eine Auskunft in einem Verfahren, meinen Sie? Wo es noch so viele ungeklärte Fälle gibt? Nicht ganz richtig, denn das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist nicht irgendein Urteil, sondern es setzt Maßstäbe im Verhältnis zwischen Ämtern und Journalisten, die jeden Tag zu Tausenden vertröstet und selbstherrlich abgewimmelt werden. Wenn die Leser häufig vergeblich auf bessere Informationen warten, dann liegt das nicht nur an den Journalisten, sondern vor allem auch an den Behörden, die ihr Herrschaftswissen allzu oft eifersüchtig und selbstherrlich hüten, wobei ihnen kein Argument zu fadenscheinig ist, lästige Frager auszubremsen. Dass jeden Tag überall nur derselbe Einheitsbrei zu lesen steht, ist da kein Wunder.
Die in den Landespressegesetzen verbrieften Informationsansprüche der Medien stehen in Wirklichkeit nur auf dem Papier. Im Alltag werden sie von den Behörden locker ausgehebelt. Pressesprecher wissen genau, dass Zeit und Geld für sie arbeiten – denn beides haben Journalisten nun mal nicht. Informationen brauchen sie sofort oder spätestens in wenigen Stunden, dann dreht sich das Medienkarussell schon weiter, und die Behörde (oder auch das Unternehmen) kommt ohne die gewünschte Auskunft davon. Und außer Zeit ist auch kein Geld vorhanden, den gegenüber Behörden bestehenden Informationsanspruch durchzusetzen.
Das heißt, in Wirklichkeit besteht im Verhältnis zwischen Journalisten und Behörden ein rechtsfreier Raum, der durch Sachzwänge und Umstände geschaffen wird, die die Behörden
weidlich ausnutzen. Vom Gesetzgeber vorgesehene Ausnahmen von der Auskunftspflicht sind schon längst zu Standardausreden mutiert: »Schwebendes Verfahren«, »Persönlichkeitsrechte«, »Datenschutz« sind weitere Wunderwaffen verschwiegener und auskunftsfauler Behörden gegen neugierige Frager. Denn kein Journalist und keine Redaktion haben die Zeit und das Geld, Informationsansprüche bis zum bitteren Ende einzuklagen.
Im Fall Heisig hofft die Staatsanwaltschaft Berlin »insbesondere im Interesse der Angehörigen, dass durch die Veröffentlichung dieser Ermittlungsdetails die Spekulationen jetzt ein Ende finden«, wird deren Pressesprecher Steltner zitiert. Was sich ganz so anhört, als hätte die Staatsanwaltschaft von Anfang an auf die Veröffentlichung gedrängt. In Wirklichkeit ist sie durch ihr Schweigen selbst für jede einzelne Spekulation über den Tod von Kirsten Heisig verantwortlich. Oder wie ich früher schon einmal schrieb: »Verschwörungstheorien« entstehen durch falsche oder unzureichende Informationen von offiziellen Quellen.
Hiermit gebe ich Ihnen also die erkämpften Auskünfte unkommentiert und im Original weiter.
Ob damit alle Zweifel am Selbstmord der Richterin ausgeräumt werden, werde ich später diskutieren. Zunächst überlasse ich dieses Urteil Ihnen. Ich würde mich aber über Ihre Kommentare freuen.
Danken möchte ich meinem Rechtsanwalt Dr. Wolfram Hertel, dem Bayerischen Journalistenverband und natürlich dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, an dem drei mutige und unabhängige Richterinnen ein richtungweisendes Urteil gefällt haben. Denn bei aller Justizschelte sollte man nicht vergessen, dass die unabhängige Justiz hierzulande stellenweise immer noch sehr gut funktioniert. Und dafür war schließlich auch Kirsten Heisig ein gutes Beispiel. Immerhin kämpfen wir hier um die Wahrheit über den Tod einer Richterin.
Copyright © 2010 Das Copyright für die Artikel von Gerhard Wisnewski liegt beim Autor.
Von Werner Schlegel
Manchmal ist Zerrspiegel-Online ein bisschen spät dran mit seinen Informationen, aber dafür dann ? ganz ?investigativ? ? umso gründlicher. Nur leider weder in der Recherche, noch in so einer simplen Sache, wie dem schlichten Nachdenken.
Dass in einer Blutprobe des toten serbischen Ministerpräsidenten Slobodan Milosevic ?Spuren eines Medikamentes gegen Lepra und Tuberkulose? gefunden wurden, meldeten dpa und einige Sonntagszeitungen schon am 12. März. Also musste das Medium, überdessen Zustand Rudolf Augstein im Grab in Dauerrotation geriete, bei seiner verspäteten Nachberichterstattung schon etwas mehr bieten: ?Milosevic habe eigenmächtig ein Medikament eingenommen, das die Wirkung der ihm verschriebenen Mittel gegen Bluthochdruck aufhob, teilte der niederländische Toxikologe Ronald Uges von der Universität Groningen (?) mit?, ?informiert? Spiegel Online am 13. März.
Das kommt davon, wenn man einfach bei CNN-Online abschreibt, wo genau dasselbe zu lesen war. Ronald Uges hat nämlich gar nicht mitgeteilt, dass Milosevic das Mittel ?eigenmächtig eingenommen? hat, sondern lediglich ?die Vermutung geäußert?, es könnte so gewesen sein, wie einige niederländische Zeitungen (etwa ?de Volkskrant?) berichten. Ein kleiner, aber doch ziemlich wichtiger und geradezu Spiegel-typischer Manipulationsunterschied. Unmerklich werden mit ein, zwei kleinen Formulierungen die Akzente verschoben und ?Wahrheiten? kreiert, die es so nicht gibt. Wer diese ?Wahrheiten? dann anzweifelt, ist ein Verschwörungstheoretiker.
Sei?s drum, reihen wir uns als in diese Liste ein, wir befinden uns ja in ziemlich guter Gesellschaft.
Wer sich ein wenig mit Justiz und Gefängnissen auskennt, der weiß natürlich, dass so etwas ganz einfach ist. Man geht nach dem Frühstück gemütlich in die Gefängnisapotheke: ?Guten Tag, ich möchte ein Mittel, das die blutdrucksenkende Wirkung der von mir genommenen Medikamente wieder aufhebt?. Die kriegt man dann lächelnd ausgehändigt, bezahlt, geht und nimmt sie brav täglich ? zusammen mit den anderen, blutdrucksenkenden Medikamenten.
?Das Denken soll man den Pferden überlassen, die haben die größeren Köpfe?, sagte meine Großmutter oft. Ich wusste nicht, dass sie Beraterin des Zerrspiegel (und anderer Medien) war.
In Gefängnissen gibt es normalerweise nicht einmal die benötigten Medikamente packungsweise frei Haus. Sie werden täglich einzeln ausgegeben, wie in einem Krankenhaus.Vielleicht war das in Holland ? im Gegensatz etwa zu Stuttgart-Stammheim ? ganz anders. Vielleicht bekam Milosevic seine blutdrucksenkenden Mittel dort packungsweise und konnte sich täglich selbst bedienen. Den Wirkstoff Rifampicine aber bekam er jedenfalls nicht verschrieben.
Nun könnte man – wie in ?Der Baader Meinhof Komplex? vom heutigen Spiegelchef Aust vielfach geübt ? einfach unterstellen, Anwälte (oder ein bestochener Wärter?) hätten Milosevic das Medikament gegen Tuberkulose und Lepra besorgt und eingeschmuggelt. Nur: ?Was für ein gigantischer Unfug!?, würde Reich-Ranicki sagen, ginge es um eine Krimirezension: Es wäre doch viel einfacher gewesen, Milosevic hätte einfach regelmäßig ?vergessen?, die verordneten blutdrucksenkenden Mittelchen einzunehmen.
Genau dies wurde übrigens von einem der behandelnden Ärzte unterstellt. Und nur deshalb wurde überhaupt eine Blutprobe des Ex-Staatschefs (und Diktators) zur Untersuchung nach Groningen gegeben. Doch siehe da ? genau diese ergab, er nahm sie. Nur bekam er leider gleichzeitig ein Mittelchen, dass deren Wirkung wieder aufhob.
Aber, wird der kluge FAZ-bis-Spiegel-Kopf jetzt entgegen: Milosevic nahm zur Tarnung die blutdrucksenkenden Mittel ? weil er damit rechnete, dass die Nichteinahme per Blutuntersuchung nachweisbar wäre. Und anschließend das eingeschmuggelte Medikament, um deren Wirkung wieder aufzuheben. Bingo!
?Harry, fahr schon mal den Wagen vor!», sagt da kopfschüttelnd jeder Fernsehkommissar und fügt hinzu: ?Erstens wäre das eine astreine ? und reichlich dumme! ?Verschwörungstheorie. Außerdem: Wenn er wusste, dass die Nichteinnahme des einen Medikaments nachweisbar ist, hätte er auch gewusst, dass zusätzlich genommene andere Medikamente ebenfalls nachgewiesen werden können? (was am 21. Februar dann auch geschah).
Und weil der dumme Harry wieder mal nix kapiert, gibt er ihm noch einen diskreten Hinweis: ?Dem Opfer, lieber Harry, nützte erstens die Einnahme des Wirkstoffes Rifampicine gar nichts, wie sein Tod eindeutig beweist. Zweitens, wenn das schon am 21. Februar entdeckt wurde, wäre allerspätestens am 22. Februar seine Zelle nach diesem anderen Medikament durchsucht und es beschlagnahmt worden. Also: Cui bono??
Womit wir wieder beim Thema Verschwörungstheorien wären. Und bei meiner Oma. Ab und zu sagte sie nämlich auch: ?Denken ist Glückssache ? und Glück hat nicht jeder?. Zerrspiegel-Online und einige andere Medien scheinen schon ziemlich lange vom Glück verlassen.
Tja, wer kann auch ahnen, dass ein kritischer Arzt seinem Knast-Patienten nicht glaubt und kurzerhand nachprüfen lässt, ob der seine blutdrucksenkenden Mittelchen auch wirklich einnimmt? Da kann man mal sehen, wohin kritischer Geist führt. Bringt nichts als Scherereien. Ohne ihn gäbe es das dringend erklärungsbedürftige Problem mit dem TBC- und Lepramedikament in Milosevics Blutprobe nämlich gar nicht. Kein Wunder, dass gewisse Herrschaften lieber ein Volk von Spiegel– und Bild-dir-meine-Meinung-Lesern hätten.
Gerhard Wisnewski
c/o Kopp Verlag, Bertha-Benz-Str.
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