Am 20.3.2020 hat die Bayerische Staatsregierung sog. «Ausgangsbeschränkungen» zur Bekämpfung des sog. Corona-Virus verfügt und dabei einen Paragraphen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage angegeben. Dort ist aber nicht davon die Rede, dass man pauschal ganze Bevölkerungskreise isolieren oder unter Quarantäne stellen könnte, sondern dort geht es nur um bestimmte, nachweislich erkrankte oder einer Erkrankung konkret verdächtige PERSONEN, also Individuen.
Mehr darüber in VVV 2020!

Gerhard Wisnewski
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