Der Angriff auf Bücher und Verlage hat in Deutschland eine unrühmliche Tradition: 592 Werbeplakate des KOPP Verlages ließen Deutsche Bahn und Hamburger Hochbahn im Januar 2016 abhängen beziehungsweise überkleben. Gerade in Deutschland sollte man so etwas aber lieber nicht leichtfertig tun, sondern gute Gründe dafür haben. Auf eine ausführliche Anfrage hin konnte die Pressestelle der Deutschen Bahn aber keine Begründung für den KOPP-Plakatestopp liefern. Was wieder einmal beweist, dass deutsche Staatsfirmen mindestens so zugeknöpft sind wie der Staatsrat der Volksrepublik China: Jede Menge Willkür, aber keine Antworten.
Wie wir hier und hier bereits ausführlich berichteten, haben die Deutsche Bahn und die Hamburger Hochbahn knapp 600 Werbeplakate des KOPP Verlages auf ihren Bahnhöfen und Anwesen abhängen oder überkleben lassen. Gegenstand der Werbung war das Buch Die einzige Weltmacht von Zbigniew Brzeziński. Eine spektakuläre Maßnahme, die natürlich jede Menge Fragen aufwirft. KOPP-Leser fanden das denn auch gar nicht lustig: »Sehr geehrter Herr Grube«, schrieb einer an den Bahnvorstand Rüdiger Grube: »Die Bahn soll Fahrgäste pünktlich und sicher ans Ziel bringen. Kümmern Sie sich bitte darum und um sonst nichts!«
Aber bekanntlich hat die Bahn damit so ihre Schwierigkeiten. Vermutlich befasst sie sich deshalb so liebevoll damit, was ihre Kunden lesen dürfen und was nicht, während sie auf die verspäteten Züge warten. Denn zum Lesen haben die Kunden ja jede Menge Zeit.
Die Hoffnung auf Aufklärung
In der Hoffnung auf Aufklärung habe ich am 5. Februar 2016 diese Fragen an die Pressestelle der DB gestellt:
»1. Wer hat bei der Deutschen Bahn die Entscheidung gefällt, die Werbekampagne des Kopp Verlages auf Liegenschaften der Deutschen Bahn zu stoppen und Plakate zu überkleben?
2. Wurden dafür bestehende Verträge gebrochen, und wo sehen Sie dafür die Rechtsgrundlage?
3. Inwiefern ist das Buch von Herrn Brzeziński nicht für einen Werbeaushang auf Anwesen der Deutschen Bahn geeignet?
4. Inwiefern ist der Kopp Verlag Ihrer Meinung nach nicht für einen öffentlichen Aushang auf Anwesen der Deutschen Bahn geeignet?
5. Wie verträgt sich Ihre Maßnahme Ihrer Meinung nach mit Verfassungsgeboten wie Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, dem Recht auf freie Berufsausübung u.a.?
6. Wie verträgt sich Ihre Maßnahme Ihrer Meinung nach mit der Neutralitätspflicht eines Staatsunternehmens? Rechtsexperten zufolge bindet die Neutralitätspflicht des Grundgesetzes auch den Staatsbetrieb Deutsche Bahn AG: ›Sie ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Nachfrager denselben Zugang zu ihren Werbeflächen haben.‹ Was sagen Sie dazu?
7. Wie verträgt sich Ihre Maßnahme Ihrer Meinung nach mit dem Zensurverbot des Grundgesetzes, das auch für Staatsunternehmen gilt?
8. Nach Meinung von Rechtsexperten ist es der Deutsche Bahn AG als Staatsbetrieb ›nicht gestattet, in diskriminierender Weise in den freien Wettbewerb einzugreifen und auf ihre Vertragspartner mit dem Ziel einzuwirken, bestimmte Unternehmen vom Zugang zu Werbeflächen auf Bahnhöfen auszuschließen‹ (Rechtsanwalt Stefan Schünemann). Was sagen Sie dazu?«
Wer gab die Anweisung zur Neutralisierung?
Ein Menge guter Fragen, finden Sie nicht: Wer hat denn nun die Anweisung zur »Neutralisierung« der Plakate des KOPP Verlages gegeben? Warum ist das geschehen, und inwiefern sind Plakate des KOPP Verlages nicht für Anwesen der Deutschen Bahn geeignet? Oder inwiefern ist ein Buch von Zbigniew Brzeziński nicht für eine Werbekampagne auf Anwesen der Bahn geeignet? Die Antwort umfasst nur ein paar Zeilen und ist kaum länger als der dicke Briefkopf des Pressesprechers:
»Sehr geehrter Herr Wisnewski,
die Rücknahme der Werbung für Produkte des Kopp-Verlages ist durch die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn für Plakatmedien gedeckt. Danach können wir zum Beispiel politische oder weltanschauliche Werbung ablehnen. Das ist übrigens auch der Grund, weshalb es auf Flächen der Deutschen Bahn keine Werbung für politische Parteien gibt.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es bei der von Ihnen angesprochenen Werbung nicht um eine inhaltliche Bewertung des Buches von Herrn Brzeziński geht, sondern um den mit der Buchwerbung verbundenen Hinweis auf den Kopp-Verlag.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Stauß
Stellv. Leiter Konzernpressestelle (GNK)
DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Tel. (030) 297-61190, intern 999-61190, Fax (030) 297-61919
Mobil: 0173 66 16 434«
Wortkarg wie der Staatsrat von China
Spektakuläre staatliche Maßnahmen und wortkarge Antworten kennt man allerdings mehr aus China oder Russland, die in schöner Regelmäßigkeit von unseren Medien angeklagt werden. In Wirklichkeit heißt es aber auch bei der Deutschen Bahn: Jede Menge Willkür, aber keine Antworten.
Der KOPP Verlag ist erstens keine politische Partei, und zweitens handelt es sich bei den Plakaten für das Brzeziński-Buch auch nicht um eine »weltanschauliche Werbung«. Der Deutsche-Bahn-Sprecher bestätigt also nur, dass seine eigenen Geschäftsbedingungen in diesem Fall nicht greifen. Zitiert hat er die Geschäftsbedingungen sowieso nicht, und auch eine genaue Fundstelle hat er nicht angegeben.
Die Rechtsgrundlage sollen wir uns also gefälligst selbst zusammenklauben. Je weniger in der Antwort drinsteht, desto weniger kann man schließlich falsch machen. Und demnach hat die Deutsche Bahn Angst, sehr viel falsch zu machen.
Man kann nicht nicht kommunizieren
Aber wie sagte doch schon der berühmte Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick: Man kann nicht nicht kommunizieren. Wie immer bei solchen Behörden oder Staatsunternehmen ist das, was nicht in der Antwort steht, viel interessanter als das, was drinsteht. Der Deutsche-Bahn-Sprecher bleibt eine Antwort auf die Frage schuldig, was an dem KOPP Verlag nun eigentlich nicht stimmen soll, so dass ihm die Werbung auf Anwesen der Deutschen Bahn schlagartig
verweigert wird.
Weder kann der DB-Pressesprecher begründen, wie sich diese Entscheidung mit fundamentalen Grundrechten verträgt, noch teilt er mit, wer sie überhaupt getroffen hat und warum das Brzeziński-Buch oder der KOPP Verlag nicht für einen Aushang bei der Deutschen Bahn geeignet sein sollen.
Er geht auch nicht auf den beschämenden Umstand ein, dass die Deutsche Bahn vor ein paar linksfaschistischen Denunzianten eingeknickt ist und sich deren Meinung damit zu eigen gemacht hat. Das geht aus den Schreiben der zuständigen Plakatagenturen hervor. In den beiden vorangegangen Teilen (hier und hier) haben wir minutiös dokumentiert, wie die Deutsche Bahn kriecherisch mit den Hetzern kommunizierte und devot Vollzug meldete.
Was interessiert mich der KOPP Verlag?
Nun könnte man ja sagen: »Na und – was interessiert mich der KOPP Verlag?« Tatsache ist, dass dieser Vorgang für die gesamte Wirtschaft und alle sonstigen Werbetreibenden Signalcharakter hat. Zukünftig werden sie noch genauer auf politisches Wohlverhalten achten und ihre Werbung noch politisch korrekter formulieren, damit es der geheimen Inquisition gefällt, die die Bosse der Deutschen Bahn gebildet haben.
Hier knobeln sie offenbar aus, was die Bahnkunden auf ihren Bahnsteigen lesen dürfen und was nicht, während sie auf die verspäteten Züge warten. Angst hat man nur davor, dass man sich für diese politisch motivierte Maßnahme dummerweise auch noch das falsche Buch herausgesucht hat: Ausgerechnet die Werbung für den Weltbestseller Die einzige Weltmacht von Zbigniew Brzeziński sollen Bahnkunden nicht sehen dürfen.
Warum nicht? Liegt es etwa doch (auch) an diesem Buch? Was sollen die Menschen hier nicht lesen dürfen? Die einzige Weltmacht oder »The Grand Chessboard«, wie der englische Originaltitel heißt, liefert schließlich ziemlich ungeschminkte Einblicke in das Denken eines der führenden Geostrategen und ist heute aktueller denn je. Wie eine Anfrage bei dem Autor ergeben hat, hat aber auch der nicht die geringste Ahnung, was eigentlich vorgeht und warum seine Buchwerbung vom deutschen Staatszensor gestoppt wurde…
P.S.: Wenn Ihnen die Antwort der Bahn nicht ausreicht, können Sie unter der angegebenen Adresse gerne mal selbst Ihr Glück versuchen…

Gerhard Wisnewski
c/o Kopp Verlag, Bertha-Benz-Str.
72108 Rottenburg a.N.