Notwehr: Hühner werden freigelassen

Von Gerhard Wisnewski

Freiland-Hühner
  Freiheit für die Hühner, fordert der Hühner-Freilandhof
in Bad Waldsee

 

Geflügelzüchter haben jetzt die Nase voll: „Schluß mit der manipulierten Vogelgrippe-Hysterie: Freiland-Hühner sofort wieder ins Freiland zurück!“, fordern Hühnerhöfe und Nutztierhalter und wollen ihr Geflügel am 14. Mai in einem Akt des „zivilen Ungehorsams“ wieder freilassen – Aufstallungspflicht hin oder her. Ein Hühnerhof in Bad Waldsee will den Anfang machen: „Am 14. Mai 2006 werden wir die Aufstallung unserer Hennen beenden und den Tieren wieder ihren gewohnten Gang ins Freiland ermöglichen. Die Öffnung der Ställe soll im Rahmen einer möglichst großen Demonstration bei zahlreicher Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit erfolgen“, heißt es in einem gemeinsamen Aufruf von Geflügelhaltern, lokalen Parteien und Tierschutzorganisationen.

Für die Geflügelhalter ist die Aktion reine Notwehr im Sinne des grundgesetzlich garantierten Tierschutzes für gequälte und verendende Tiere sowie für in ihrer Existenz bedrohte Menschen. So sollen bereits zwei Gefügelzüchter aus Niedersachsen und Thüringen Selbstmord begangen haben, ein dritter habe einen Selbstmordversuch unternommen, berichteten verschiedene Medien.


Artikel 20a
[Umweltschutz]

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.


Die Hühnerhalter könnten das Recht auf ihrer Seite haben: Schon längst rechtfertigt ein übergesetzlicher Notstand die sofortige Freilassung der drangsalierten Tiere. Einem höchstens fiktiven Nutzen der sogenannten Aufstallung gegenüber einer Phantom-Erkrankung stehen real sterbende Tiere und Menschen gegenüber. Eine weitere Fortführung der Aufstallung wäre Tierquälerei und damit selbst strafbar. Mit anderen Worten stehen sich hier konkurrierende Rechtsgüter gegenüber: Das Rechtsgut eines höchstens hypothetischen Seuchenschutzes gegen das Rechtsgut des Tierschutzes gegenüber einer äußerst konkreten Tierquälerei.

Hühner
Eier von glücklichen Hühnern schmecken  besser

 

Schon jetzt sind weitaus mehr Tiere an Vogelgrippe-Hysterie und „Schutzhaft“ im Stall gestorben als an der sogenannten Vogelgrippe (siehe Berichte auf dieser Seite). Tierschutz im Grundgesetz, einschlägige Urteile des Bundesverfassungsgerichts – all das werde mit der angestrebten, unbefristeten Aufstallungspflicht vom Tisch gewischt, so die Initiatoren der oben genannten Aktion: „Die Freilandhaltung für Legehennen in Deutschland ist damit de facto bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag beendet.“

Den kompletten Aufruf finden Sie in der Dokumentation.

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