Landtagswahlen: Wahlmaschinen boykottieren

Von Gerhard Wisnewski

Nächstes Wochenende, am 26. März, stehen nicht weniger als vier Wahlen an. Drei Landtags- (Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz) und eine Kommunalwahl (Hessen). Dabei sollen  auch wieder die äußerst umstrittenen Wahlmaschinen zum Einsatz kommen, über die hier schon berichtet wurde. Statt ein Kreuzchen auf einem Papier zu machen, sollen Sie Ihre Wahl durch Tastendruck auf einer dieser Wahlmaschinen erklären. Sie erhalten dafür keine Papierquittung, die weitere Verarbeitung der Stimme ist für Sie kaum nachvollziehbar.

http://www.gerhard-wisnewski.de/modules.php?name=News&file=article&sid=56

Machen Sie Ihr Kreuz: Nein zur Wahlmaschine!


Die Wahlmaschinen widersprechen damit dem Öffentlichkeitsgebot für Wahlen, wie es zum Beispiel Johann Hahlen, der Bundeswahlleiter der Bundestagswahl 2005, formulierte: „Die sich mit der Bundestagswahl vollziehende grundlegende demokratische Willensbildung für die Bundesrepublik Deutschland hat sich in allen ihren Phasen – bis auf die geheime Stimmabgabe – öffentlich zu vollziehen“,  erklärte er. Das Öffentlichkeitsgebot, so Hahlen, „äußert sich nicht zuletzt darin, dass die Stimmenauszählung öffentlich erfolgt“.

Das heißt: Bis auf den Umstand, wo Sie Ihr Kreuzchen machen, hat alles öffentlich zu erfolgen, vor allem die Auszählung der Stimmen, aber auch die Weitergabe des Wahlergebnisses eines Wahlkreises per Telefon. Die Stimmauszählung erfolgt öffentlich, indem der Inhalt der Urne auf einen Tisch geschüttet und vor aller Augen ausgezählt wird.

Genau das ist bei den Wahlmaschinen nicht möglich. Vielmehr handelt es sich um sogenannte „Black Boxes“. So nennt man Apparate, bei denen man zwar weiß, was hinein- und was herauskommt, nicht aber, wie der Input im Inneren verarbeitet wird. Jedenfalls nicht als Nichtfachmann. Da man aufgrund der geheimen Wahl aber auch nicht weiß, was ursprünglich hineinkam,  wird die Wahl der Willkür elektronischer Manipulationen und Fehler ausgeliefert. Deshalb wurden die letzten Bundestagswahlen auch angefochten.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/66137

Die letzten Präsidentschaftswahlen in den USA konnte George W. Bush vor allem aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Wahlmaschinen „gewinnen“.

Laut Chaos Computer Club ist der Einsatz der Wahlmaschinen bei den bevorstehenden Wahlen in den verschiedenen Bundesländern wir folgt geregelt (Zitate):

„Hessen – Kommunalwahl 26.03.

Der Einsatz von Wahlgeräten ist zulässig nach der neuen Wahlgeräteverordnung vom 12. Oktober 2005. Der Einsatz der Nedap-Wahlcomputer bei den Kommunalwahlen 2006 wurde am 13. Februar 2006 vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport genehmigt. Bei den Kommunalwahlen werden die Geräte z.B. in Bad Soden (Taunus), Langen, Viernheim, Obertshausen, Lampertheim, Alsbach-Hähnlein, Eppertshausen, Erzhausen und Weiterstadt zum Einsatz kommen.

Baden-Württemberg – Landtagswahl 26.03.

Der Einsatz von Wahlcomputern bei Landtagswahlen ist in §50 ff der Landeswahlordnung vom 02. Juni 2005 geregelt. Ein Einsatz bei Kommunalwahlen ist nicht zulässig. Laut Landeswahlleiterin ist der Einsatz von Wahlcomputern bei den Landtagswahlen derzeit nicht geplant.

Rheinland-Pfalz – Landtagswahl 26.03.

Der Einsatz von Wahlgeräten ist in der Landeswahlgeräteverordnung vom 03.02.2005 geregelt. Eine Bauartzulassung für die Nedap-Geräte ist am 14. September 2005 für den Einsatz bei Landtags- und Kommunalwahlen erfolgt. Eine Zulassung für einzelne Wahlen ist nicht erforderlich. Die Nedap-Geräte werden z.B. in Koblenz eingesetzt. Die Stadt Mainz testet den „Hamburger Stift“ in einem Wahlbezirk in Mainz parallel zur Urnenwahl.

Sachsen-Anhalt – Landtagswahl 26.03.

Der Einsatz von Wahlgeräten bei Landtagswahlen und Kommunalwahlen ist in der Landeswahlgeräteverordnung vom 10. Juli 2001 geregelt. Eine Bauartzulassung für die Nedap-Geräte durch das Ministerium des Inneren ist bereits am 05. Januar 2005 erfolgt. Eine Zulassung für einzelne Wahlen ist nicht erforderlich. Ein Einsatz der Nedap-Geräte ist z.B. in Bad Dürrenberg geplant.“

Warum der Bundeswahlleiter die Maschinen für die Bundestagswahl 2005 übrigens trotz seines klaren Bekenntnisses zum Öffentlichkeitsgebot zuließ, weiß wohl nur er selber. Aber: Wir als Wähler müssen ja nicht jeden Unsinn mitmachen. Vor allem, weil dies unsere Stimmen sind und die Stimmabgabe der wichtigste Ausdruck unserer Rest-Souveränität ist.

Deshalb: Lehnen Sie im Wahllokal die Stimmabgabe per Wahlmaschine ab.

https://berlin.ccc.de/index.php/Wahlmaschinen#Landtags-_und_Kommunalwahlen_2006