Geflügelzüchter fordern: Weg mit Seehofer/Strafanzeige

Von Gerhard Wisnewski

Geflügelzüchter haben von Panik-Minister Seehofer endgültig die Nase voll. Sie fordern seinen Rücktritt. Außerdem haben sie ihn bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Nötigung, Amtsmißbrauch und Körperverletzung angezeigt. Denkbar wäre freilich auch der Tatbestand der Tierquälerei.

Seehofer missbrauche seine Macht zum Vorteil einer kleinen Gruppe von Massentierhaltern, obwohl er einen Eid zum Wohle des gesamten  Volkes geschworen habe. Deshalb hat ein norddeutscher Hühnerhalter Strafanzeige gegen den Landwirtschaftsminister gestellt. Der Minister habe  es innerhalb kürzester Zeit geschafft, die gesamte Konkurrenz artgerechter Geflügelhaltung zu vernichten. Wenn es Seehofer wirklich um die Sicherheit der Bevölkerung ginge, müsse er die Massentierhaltung in geschlossenen und überbelegten Ställen verbieten und nicht die artgerechte Freilandhaltung.

Die Strafanzeige im Wortlaut:

An die Staatsanwaltschaft Berlin

12.4.06

Strafanzeige

Gegen: Herrn Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Anschrift: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Wegen: Nötigung, Amtsmissbrauch, Körperverletzung

Begründung:

Herr Seehofer zwingt mich durch den Missbrauch des Staatsapparates zum Verstoß gegen Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes. Die von ihm angeordnete Aufstallung für alles Geflügel setzt er durch überzogene Strafen von bis zu 25.000,- € selbst für nur ein einziges Huhn durch. Auch mit Gewaltanwendung wird gedroht. Für die Höhe der Strafe gibt es keine Regeln und sie kann daher beliebig angesetzt werden.

Herr Seehofer missbraucht seine Macht zum Vorteil einer kleinen Gruppe von Massentierhaltern, obwohl er einen Eid zum Wohle des gesamten Volkes geschworen hat. Er hat es innerhalb kürzester Zeit geschafft die gesamte Konkurrenz artgerechter Geflügelhaltung zu vernichten. Dieser Vorwurf ist leicht zu belegen. Zum einen haben die drastischen Strafen selbst für Halter eines einzigen Huhnes viele zur Aufgabe gezwungen. Wer will schon die Existenz seiner ganzen Familie aufs Spiel setzen, wenn ihm dieses einzige Huhn beim Ausmisten entwischt. Zum anderen zielen seine Anordnungen eindeutig auf die Vernichtung der Freilandgeflügelhaltung. Nicht an einer einzigen Stelle differenzieren diese Anordnungen zwischen Hobbyhaltern, Kleinbauern, Selbstversorgern und Massentierhaltern. Diese fehlende Differenzierung weist eindeutig auf die wahre Absicht hin. Wie kann von einem einzigen Huhn eine Gefährdung für die Bevölkerung ausgehen, wenn Millionen Wildvögel gleichzeitig bei uns leben?

Herr Seehofer schreckt auch nicht davor zurück Tatsachen zu verdrehen. Durch die einseitig gegen die Freilandhaltung zielenden Verordnungen soll der Eindruck erweckt werden, dass nur aufgestallte Tiere Sicherheit bieten. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Der bisher einzige Fall von infiziertem Nutzgeflügel in Deutschland passierte in einem geschlossen Stall. Noch eindeutiger wird die Sache wenn man bedenkt, dass derselbe Betrieb Gänse frei laufen ließ und diese nicht betroffen sind. Sie erfreuten sich bester Gesundheit bis zur Zwangsschlachtung. Neben diesem Betrieb hatten in Sachsen weitere 60 eine Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung und in keinem gab es auch nur die geringsten Probleme. Auch in Frankreich ist der einzige Befall von Nutztieren in einem hermetisch abgeriegelten Stall passiert.

Obwohl also die Freilandhaltung nicht betroffen und eindeutig sicherer als die Aufstallung ist, nutzte Herr Seehofer die allgemeine Verunsicherung und untersagte die Ausnahmegenehmigungen. Wenn aber die Gefährdung durch die tierquälerische Massentierhaltung ausgeht, hätte er diese untersagen müssen. So setzt er bewusst die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel um finanzielle Vorteile für gewisse Kreise zu sichern. Besonders gefährdet sind die Mitarbeiter von Massentierhaltern die in den überbelegten Ställen zwangsläufig in engen Kontakt zu den Tieren kommen. So ist auch der einzige Todesfall in Westeuropa vor wenigen Jahren in Belgien zu beklagen gewesen. Ein Tierarzt infizierte sich in einer Massentierhaltung. Andere Mitarbeiter erkrankten, konnten aber gerettet werden. Somit handelt es sich eindeutig um Körperverletzung, wenn Herr Seehofer seine ihm vom Volk übertragene Macht nutzt, um alle Geflügelhalter zu dieser gefährlichen Haltungsform zu zwingen.

Warum nun aufgestallte Tiere schneller erkranken als artgerecht gehaltene ist völlig logisch. Die von Herrn Seehofer so einseitig geförderten Massentierhalter halten ihre riesigen Tierbestände in viel zu kleinen Ställen. Sie haben keine Bewegung und sehen nie das Tageslicht. Die Fütterung geschieht ausschließlich mit dem Ziel einer schnellen Gewichtszunahme. Zwangsläufige Mangelerscheinungen, Krankheiten und Stress werden durch ständige Abgabe von Medikamenten behandelt. Trotzdem sterben von diesen völlig geschwächten Tieren täglich einige. Sie haben keine Abwehrkräfte und ziehen daher jede Krankheit regelrecht an.

In der freien Natur kann es wie auf Rügen zu ähnlichen Erscheinungen kommen. Wenn zum Beispiel in einem langen Winter fast alle Gewässer zufrieren, sammeln sich die oft großen Vogelschwärme an den wenigen offenen Wasserstellen. Sie leiden unter Hunger, Krankheiten und Stress. Gegen Ende des Winters kommt es dann zu zahlreichen Todesfällen. Auch die Vogelgrippe hat hier ein leichtes Spiel.

Ganz anders dagegen die artgerechte Haltung. Es werden nur wenige Tiere gehalten und diese verfügen über eine große Auslauffläche. In unserem Betrieb ist der Auslauf sogar unbegrenzt. Einen großen Teil ihres Futters suchen die Tiere selbst auf den umliegenden Wiesen. Krankheiten sind fast unbekannt. Sollten die Tiere dennoch von der Vogelgrippe befallen werden, stellen sie keine Gefahr da. Sie sterben innerhalb von zwei Tagen. Es würde uns nie in den Sinn kommen Tiere mit Krankheitsanzeichen zu schlachten oder zu verkaufen. Auch spielen bei uns keine Kinder mit toten Hühnern. Bei sachgerechtem Umgang besteht also keine Gefahr.

Eine Gefahr für uns besteht aber eindeutig wenn die Tiere aufgestallt sind. Um den Kot der Tiere zu beseitigen müssen wir den Stall betreten und zwischen den Tieren ausmisten. Diese geraten in Panik und flattern wild herum. Sollten die Tiere infiziert sein, würden wir zwangsläufig die Viren über den Staub aufnehmen. Ein eindeutiger Fall von Nötigung und Körperverletzung.

Wenn es Herrn Seehofer also wirklich um die Sicherheit der Bevölkerung geht, müsste er die Massentierhaltung in geschlossenen und überbelegten Ställen verbieten und nicht die artgerechte Freilandhaltung, in der bisher kein einziger Fall von Vogelgrippe aufgetreten ist. Damit diese Tatsache nicht weiter vorgebracht werden kann, untersagt Herr Seehofer sämtliche Ausnahmegenehmigungen für Freilandhaltung. Und nicht nur das. Wenn in einem Massenbetrieb die Vogelgrippe auftritt werden sämtliche gesunden Tiere aller Betriebe im großen Umkreis getötet. Hierbei handelt es sich zu fast hundert Prozent immer um Tiere artgerechter Haltung in kleinen Beständen. In keinem Fall hat man bei diesen Tieren die Vogelgrippe festgestellt. Die Untersuchungen werden aber nur nach der Tötung durchgeführt. Auch hier geht es eindeutig nur um die Vernichtung dieser Betriebe. Es gibt keinen anderen Grund, denn auch lebende Tiere können leicht untersucht werden. Dieses Verhalten von Herrn Seehofer deutet eindeutig auf eine maffiaähnliche kriminelle Handlung hin.

Mit freundlichen Grüßen

Weitere Informationen: