Der Kampf um die Wahrheit

Der Kampf um die Wahrheit

2010 erregten Gerhard Wisnewskis Recherchen zum Todesfall Kirsten Heisig erhebliches Aufsehen.Von Anfang an glaubte er nicht an einen Selbstmord der bekannten Jugendrichterin. Nachdem ihm die Berliner Behörden jegliche Auskünfte zu den Todesumständen verweigert hatten, verklagte Wisnewski den Generalstaatsanwalt Berlin auf Auskunft. Nachdem der Autor vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert war, bekam  er vom Oberverwaltungsgericht Berlin in vollem Umfang Recht. Der Generalstaatsanwalt Berlin wurde dazu verurteilt, Wisnewskis Fragen zu beantworten. Das geschah denn auch, und zwar am 19. November 2010.

Es war Mord

Nachdem Wisnewski die Auskunft der Staatsanwaltschaft aufs Netz gestellt hatte, sprachen seine Leser der amtlichen Stellungnahme in Hunderten von E-Mails ihr Misstrauen aus. Darunter war auch die Analyse eines Kriminalbeamten, der die Auskunft der Staatsanwaltschaft auseinander nahm. Das Fazit dieses Beamten fiel niederschmetternd aus: „Ich sehe nur Fakten, die gegen einen Selbstmord sprechen“, so seine Einschätzung. Seiner Meinung nach war der Auffindeort nicht  der Todesort. Und das heisst: Mord.