Wer unschuldig ist, hat nichts zu befürchten!
Von Marco Müller Noch heute bestehen Zweifel, ob die Terroristen der RAF seinerzeit in der Stammheimer JVA Selbstmord begangen haben. So sollen Anwälte der Angeklagten Waffen eingeschmuggelt haben, die in Hohlräumen ihrer Aktenordner versteckt gewesen sein sollen. Daraufhin ließ die Verteidigung 34 Kontrollbeamte vorladen: 30 Beamte seien sich sicher gewesen, die Ordner stets genau durchblättert zu haben, nur einer habe Ungenauigkeit eingeräumt. Gab es die Ungenauigkeit tatsächlich, oder wurde wieder einmal versucht, berechtigte Zweifel an einem Geschehnis mit dem lapidaren Hinweis auf die mangelnde Sorgfalt zu entkräften…