Danisch: Verletzte Gutjahr-Anwalt seine anwaltlichen Pflichten?

Pfändung von Domains

„Meiner Auffassung nach verletzt ein Anwalt, der eine Domain pfändet, hinter der redaktionelle, meinungsbildende Inhalte stehen oder an die Mail-Verkehr gebunden ist, damit ganz eklatant seine anwaltlichen Pflichten. Seine Pflicht wäre es, das zu unterlassen und seinen Mandanten davon abzuhalten. Denn straf- und zivilrechtlich haftet zunächst mal der Mandant. Und das gilt besonders dann, wenn sich der Anwalt selbst als „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht” bezeichnet. „