Aktuelles zum Breitscheidplatz und über VVV 2017

Liebe Leser und Freunde,

1. nachdem man unmittelbar nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz nichts von den Opfern gehört hat, wurde anlässlich des ersten Jahrestages ein Riesen-Hype um die Opfer und Hinterbliebenen veranstaltet. Nachdem über die Opfer und Hinterbliebenen unmittelbar nach dem Anschlag ein beredtes Schweigen herrschte, hat man inzwischen offenbar seine Hausaufgaben gemacht. Allerdings werden dadurch meine und die Recherchen vieler anderer über die Ungereimtheiten vom 19.12.2016 nicht einfach weggezaubert, wie das folgende Video beweist, das zweifelsfrei belegt, dass der LKW-Anschlag nicht so stattgefunden haben kann, wie es behauptet wird:

Teil 1:

 

Teil 2:

https://www.youtube.com/watch?v=J_rqugNuB9M&list=PLWymMC4i_d6v5WAzCjbb_3A09huDV_CRa

Dadurch werden auch meine Videos bestätigt, die kurz nach dem Attentat entstanden sind:

https://www.youtube.com/watch?v=rjEWmwS99vw

 

 

Über den angeblichen Attentäter Amri habe ich ein Kapitel in meinem neuen Jahrbuch VVV 2018 aufgenommen.

2. Die gegenwärtige Fassung von VVV 2017 darf aufgrund einer Klage des Mainstream-Journalisten Gutjahr vom Kopp-Verlag nicht mehr verkauft werden.

Das liegt nicht daran, dass ich den Prozess etwa rechtskräftig verloren hätte. Ich verfolge ihn vielmehr in der 2. Instanz weiter, und zwar bis zum Ende, egal wo.

In einigen Interviews habe ich mehr dazu gesagt:

https://youtu.be/Md8BPpIlLTk

https://youtu.be/oCyvdxfn7Vc

Die beim Kopp-Verlag vorhandene Restauflage von VVV 2017 ist jedoch verloren. Sie können wir im Nachhinein natürlich nicht mehr bearbeiten, so dass ein großer wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Wir werden aber die E-Book-Ausgabe überarbeiten und in Kürze wieder herausbringen.

Wobei auch das nur ein Notbehelf ist, weil zentrale Überlegungen des Gutjahr-Kapitels dem Kopp-Verlag vom Landgericht Köln verboten wurden – aus meiner Sicht rechtswidrig. Das LG Köln hat sich zum Oberredakteur aufgeschwungen und das Gutjahr-Kapitel verstümmelt. Laut LG Köln sind sogar Fragen verboten: Meine Fragen in Sachen Gutjahr zu verbreiten, ist dem Kopp-Verlag, dem ich ausdrücklich für seine Unterstützung danke, nicht mehr erlaubt.

Bei mir wurde das 1. instanzliche Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Ich kämpfe in der 2. Instanz also weiter um unsere Informations- und Fragerechte.

Daher darf das Urteil der 1. Instanz keinen Bestand haben, weil es sonst Signalwirkung für alle Medienproduzenten und Folgen für alle Medienkonsumenten hätte!

Bitte helfen Sie mir dabei – mit ihren Spenden, aber auch Hinweisen, Kommentaren und öffentlicher Schützenhilfe!

Bitte unterstützen Sie die Website

Das neue verheimlicht – vertuscht – vergessen 2018 ist von diesem Verfahren natürlich nicht betroffen! Es ist wie gewohnt voll brisanter Recherchen und Enthüllungen über das vergangene Jahr und in jeder guten Buchhandlung erhältlich. Am meisten helfen Sie uns, wenn Sie es direkt bei Kopp bestellen.

Herzliche Grüße, herzlichen Dank für Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr, schöne Weihnachten und auf bald im Jahr 2018!

Ihr

Gerhard Wisnewski